Informieren lohnt sich:
Fördermöglichkeiten des BAFA
Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von
- Heizungspumpen
- Warmwasserzirkulationspumpen
durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert.
Warum
Steigerung der Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden
durch das Bundeswirtschaftsministerium BMWi
Womit
Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.
Wer
Heizungseigentümer
Ziel des Förderprogramms
Motivationssteigerung durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse
ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen.
Fazit
Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.
Den Link zur Registrierung und zur Antragstellung finden Sie unter „Informationen zum Thema“
Warum
Sie können die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben profitieren. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag durch das Bundeswirtschaftsministerium BMWi höher ausfallen.
Womit
Mit einer Solarthermie-Anlage
Wer
Hausseigentümer
Was
Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:
- Ausschließlichen Warmwasserbereitung
- Ausschließlichen Raumheizung
- Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme in Wärmenetze
- Zuführung der Kälte in Kältenetze
- Solaren Kälteerzeugung
Ziel des Förderprogramms
Motivationssteigerung durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderübersicht
Warum
Sie die erneuerbare Wärme von nachwachsenden Rohstoffen nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben profitieren.
Womit
Mit einer Biomasseanlage
Wer
Hausseigentümer
Was
Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:
- Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
- Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
- Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderung
- Bereitstellung von Prozesswärme
Ziel der Förderprogramms
Motivationssteigerung durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderübersicht
Warum
Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien
Womit
Zusatzbonus für die Ersetzung besonders ineffizienter Heizungsanlagen oder die Integration einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems im Rahmen einer Antragstellung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (Marktanreizprogramm).
Wer
Hausseigentümer
Was
Mit dem APEE wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien stärker und umfassender gefördert. Diejenigen, die unter Inanspruchnahme des Marktanreizprogramms ihre besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder solarthermisch modernisieren möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie zugleich das gesamte Heizungssystem (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) optimieren.
Ziel des Förderprogramms
Motivationssteigerung durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderübersicht
Speziell für Hamburg:
Fördermöglichkeiten der IFB Hamburg
Stand: 1. November 2016
Zuschuss für Solarthermieanlagen
Der Zuschuss beträgt je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche:
- 100,– € (im Neubau 75,– €) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung,
- 200,– € (im Neubau 150,– €) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.Die Förderung erfolgt für Unternehmen 5 im Rahmen des Artikel 41 AGVO6. Danach darf die Förderquote, d. h. der Anteil aller erhaltenen öffentlichen Förderungen an den förderfähigen Kosten, den Satz von 45 % nicht überschreiten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte 7. Der Zuschuss verringert sich, wenn die Förderquote den vorstehenden Maximalwert überschreitet, um den überschreitenden Betrag.
Wer
Hausseigentümer
Ziel des Förderprogramms
Motivationssteigerung durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Broschüre